Kernel Video Sharing (KVS)

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die „Vereinbarung“) ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen, unabhängig davon, ob Sie als Einzelperson oder im Namen eines Unternehmens handeln (der „Benutzer“), und dem Eigentümer der Kernel Video Sharing-Software (dem „Urheberrechtsinhaber“). Die Vereinbarung gilt als vom Benutzer angenommen und wird wirksam, wenn der Benutzer die Softwarelizenzgebühr an den Urheberrechtsinhaber zahlt, die Lizenzzahlung auf eine andere verfügbare Weise leistet oder mit der Nutzung der Software beginnt. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software verwenden. Wenn der Benutzer einer Bestimmung dieser Vereinbarung nicht zustimmt, darf er die Software in keiner Weise nutzen.

Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme in Kraft und bleibt so lange in Kraft, wie der Benutzer die Software weiterhin nutzt.

1. Gegenstand der Vereinbarung

1.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist das Recht zur Nutzung der Software, das dem Benutzer vom Urheberrechtsinhaber gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen gewährt wird.

1.2. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung gilt für die Software als Ganzes und für jede ihrer Komponenten.

1.3. Durch diese Vereinbarung werden keinerlei Eigentumsrechte an der Software übertragen. Es gewährt dem Benutzer lediglich das Recht, die Software wie in dieser Vereinbarung angegeben unter dem in der Lizenz angegebenen Domänennamen zu nutzen.

2. Copyright

2.1. LAMBERMONT LIMITED besitzt alle Eigentumsrechte und Urheberrechte an der Software, einschließlich und ohne Einschränkung des Quellcodes, der Dokumentation und der zugehörigen Materialien.

2.2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markeninformationen oder andere Eigentums- oder Rechtehinweise, die im Quellcode der Software enthalten sind, zu entfernen, zu verbergen oder zu verändern.

2.3. Jede Verletzung des Urheberrechts oder anderer Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung der Software kann nach geltendem Recht verfolgt werden.

3. Kostenpflichtige Lizenzbedingungen

3.1. Im Rahmen der kostenpflichtigen Lizenz hat der Benutzer das Recht:
a) Eine (1) Kopie der Software unter dem in der Lizenz angegebenen Domänennamen verwenden;
b) Die Software ändern und/oder in andere Softwareprodukte integrieren, wenn dem Benutzer Zugriff auf den Quellcode der Software gewährt wurde;
c) Die Lizenzrechte an eine andere Partei übertragen, den lizenzierten Domainnamen ändern und zusätzliche Dienste gemäß den zwischen dem Benutzer und dem Urheberrechtsinhaber vereinbarten geltenden Geschäftsbedingungen nutzen;
d) Erhalten Sie technischen Support über das Ticketsystem des Urheberrechtsinhabers gemäß seinen aktuellen Kundensupportrichtlinien.
e) Erhalten Sie Software-Updates gemäß den aktuellen Update-Richtlinien des Urheberrechtsinhabers.

3.2. Im Rahmen der kostenpflichtigen Lizenz ist es dem Benutzer nicht gestattet:
a) Die Software unter einem anderen Domänennamen als dem in der Lizenz angegebenen Domänennamen verwenden;
b) die Software oder Teile oder Komponenten kopieren oder verbreiten;
c) Die Software zur Verbreitung illegaler Inhalte verwenden;
d) Die Software zur Verbreitung von Kinderpornografie verwenden; Inhalte, die Hass, Gewalt, Sodomie, Vergewaltigung, Tod oder Kaprografie darstellen; Deepfake oder diskriminierende Inhalte; oder jegliche Inhalte, die die Rechte von Minderjährigen verletzen;
e) Die technischen Beschränkungen der Lizenz umgehen oder anderweitig verletzen, einschließlich des Versuchs, mit der Software gelieferte verschlüsselte Dateien zu dekodieren und/oder zu dekompilieren.

3.3. Zusätzliche kostenpflichtige Lizenzbedingungen
a) Die Software darf nur auf einem Server installiert werden, der die Softwareanforderungen vollständig erfüllt;
b) Die Erstinstallation und alle nachfolgenden Installationen werden vom Urheberrechtsinhaber gemäß seinen aktuellen Installations- und Preisrichtlinien durchgeführt;
c) Installation, Änderungen am lizenzierten Domainnamen, Lizenzübertragungen, Paket-Upgrades, Updates und andere zusätzliche Dienste werden innerhalb von 3 Werktagen (in den meisten Fällen innerhalb eines Werktages) bereitgestellt, nachdem alle erforderlichen Zahlungen eingegangen sind und der Benutzer alle für die Erbringung des Dienstes erforderlichen Informationen und Zugangsdaten bereitgestellt hat;
d) Die Lizenz gilt als geliefert, wenn die Software auf dem Server installiert ist oder wenn dem Benutzer ein Archiv mit der Software und Installationsanweisungen zur Verfügung gestellt wird. Nach der Lieferung kann der lizenzierte Domainname nur über den kostenpflichtigen Lizenzdomain-Änderungsdienst geändert werden;
e) Der Urheberrechtsinhaber haftet nicht für Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die erforderlichen Informationen nicht bereitstellt oder durch technische Probleme mit der Hardware des Nutzers;
f) Der Urheberrechtsinhaber behält sich das Recht vor, die Erteilung einer Lizenz an eine Partei zu verweigern, von der bekannt ist, dass sie in der Vergangenheit gegen die Lizenzbedingungen verstoßen hat, oder wenn es hinreichende Beweise dafür gibt, dass ein solcher Verstoß geplant ist.

4. Mietlizenzbedingungen

a) Die Laufzeit der Mietlizenz beginnt mit dem Datum des Eingangs der Mietzahlung und endet einen Monat später. Um die Mietdauer zu verlängern, muss der Nutzer für einen weiteren Zeitraum bezahlen. Jede Verlängerung beginnt unmittelbar nach Ablauf des vorherigen Mietlizenzzeitraums.
b) Alle Bedingungen der kostenpflichtigen Lizenz gelten für die gesamte Dauer der Mietlizenz.
c) Der Nutzer kann jederzeit während der Mietdauer gegen Zahlung des vollen Preises zu einer kostenpflichtigen Lizenz wechseln.
d) Nach Ablauf der Mietlizenz muss der Nutzer sie erneuern, zu einer kostenpflichtigen Lizenz wechseln oder alle Komponenten der Software vom Server entfernen.
e) Der Urheberrechtsinhaber kann die Software sperren oder aussetzen die Software, wenn die Laufzeit der Mietlizenz abgelaufen ist und die Zahlung für die Verlängerung nicht eingegangen ist.

5. Garantien

5.1. Der Urheberrechtsinhaber gewährleistet, dass die Software wie in der mitgelieferten Dokumentation beschrieben funktioniert. Bei Bedarf kann der Benutzer technischen Support für die gekaufte Software gemäß den aktuellen Richtlinien für technischen Support erhalten. Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt. Diese Garantien garantieren nicht den fehlerfreien oder unterbrechungsfreien Betrieb der Software oder die Korrektur aller Fehler durch den Urheberrechtsinhaber.

5.2. Unabhängig von der Art oder Ursache des dem Nutzer entstandenen direkten oder indirekten Verlusts oder Schadens übersteigt die Gesamthaftung des Urheberrechtsinhabers nicht die vom Nutzer gezahlte Lizenzgebühr.

6. Rückerstattungen

6.1. Rückerstattungen sind nicht vorgesehen. Vor dem Kauf der Software wird dem Benutzer empfohlen, alle öffentlich zugänglichen Informationen zu prüfen, einschließlich der detaillierten Produktbeschreibung, Dokumentation, Demo-Websites, Serveranforderungen, verfügbarem technischen Support und anderen Informationen zur Software und ihrer Verwendung.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1. Diese Vereinbarung bleibt bis zu ihrer Kündigung in Kraft. Der Nutzer kann es jederzeit beenden, indem er die Software zusammen mit allen Sicherungskopien, Änderungen und Komponenten entfernt. Der Urheberrechtsinhaber kann die Vereinbarung nach eigenem Ermessen kündigen, wenn der Benutzer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt.

8. Andere Bedingungen

8.1. Der Urheberrechtsinhaber behält sich das Recht vor, Hyperlinks zu mit der Software erstellten Websites für eigene Marketingzwecke zu nutzen.

8.2. Der Quellcode des KVS-Videoplayers wird dem Nutzer nicht zur Verfügung gestellt.

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